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Cookie-Richtlinie – Casino Recht AT

Casino Recht AT ordnet die Rechtslage rund um nicht konzessionierte Online-Casinos ein und braucht dafür nur wenige technische Cookies.

Inhaltsverzeichnis
  1. Notwendige Cookies
  2. Cookies mit Einwilligung
  3. Rechtsgrundlage
  4. Widerruf
  5. Aufsicht

Notwendige Cookies

Für den von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich sind ein Sitzungs-Cookie, der den Seitenaufruf trägt, und ein Cookie, das Ihre eigene Cookie-Entscheidung speichert; beide laufen ohne Einwilligung.

Cookies mit Einwilligung

Reichweitenmessung, Statistik und Cookies Dritter werden erst gesetzt, sobald Sie im Banner zustimmen. Verweigern Sie die Zustimmung, bleibt Casino Recht AT vollständig lesbar, lediglich die Messung entfällt.

Rechtsgrundlage

Speicherung und Zugriff auf Informationen Ihres Endgeräts richten sich nach § 165 Abs. 3 TKG 2021 und setzen grundsätzlich eine aktiv erteilte Einwilligung voraus; werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, gilt zusätzlich die DSGVO.

Widerruf

Eine erteilte Einwilligung lässt sich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, über die Cookie-Einstellungen oder durch Löschen der Cookies im Browser. Der Sitzungs-Cookie endet mit dem Schließen des Browsers, die gespeicherte Entscheidung wird längstens sechs Monate aufbewahrt und danach neu abgefragt.

Aufsicht

Für § 165 TKG 2021 ist die Fernmeldebehörde zuständig; werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist zusätzlich die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) in Wien zuständig, unabhängig davon, ob Sie sich zuvor an uns gewandt haben.