Was kostet „20 Freispiele ohne Einzahlung“ in Österreich wirklich?
Stand: 30 September 2026 · Geprüft gegen das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) und die Konzessionsregister der Länder.

Zwanzig Freispiele, für die keine Einzahlung verlangt wird, klingen nach geschenktem Spielgeld. In Österreich ist die Sache weniger harmlos, als das Werbeversprechen nahelegt. Nur ein Anbieter darf Online-Glücksspiel in diesem Land überhaupt anbieten, und an dessen Automaten fallen diese Spins unter dieselben Regeln wie jeder andere Einsatz: Wochenlimit, Spielzeit-Limit, Selbstsperre, Echtgeld-Auszahlung erst nach bestätigter Identität. Wer stattdessen bei einem ausländischen Casino ohne Konzession spielt, riskiert weniger, als er gewinnt – denn der Oberste Gerichtshof hat solche Verträge für unwirksam erklärt, und Casinos mussten verlorenes Geld bereits in Millionenhöhe zurückzahlen. Diese Seite misst, was zwanzig Freispiele ohne Einzahlung hier tatsächlich bedeuten: welchen Preis sie haben, welche Regeln danebenstehen und warum der vermeintliche Bonus auf einem unlizenzierten Angebot teurer werden kann als jeder Echtgeld-Einsatz.
Inhaltsverzeichnis
- Ranking: Zehn Anbieter, die österreichische Spieler treffen – und ihre Lizenzlage
- Was Online-Glücksspiel in Österreich überhaupt ist
- Wo 20 Freispiele ohne Einzahlung vorkommen – und wo nicht
- Warum Werbeschaltungen aus dem Ausland in Österreich nicht geschützt sind
- Anbieter werben, Gerichte sprechen – die Lücke dazwischen
- Wer verliert, kann sein Geld zurückfordern – mit Verzögerung
- Was die kommende Novelle des Glücksspielgesetzes ändern könnte
- Limits und Spielerschutz auf win2day – was tatsächlich auf dem Spiel steht
- Werbung und „verantwortungsvoller Maßstab“
- Wer hilft, wenn das Spielen zur Belastung wird
- Einzahlungen und Auszahlungen auf win2day – die Mechanik dahinter
- Versteuerung von Gewinnen – was bleibt dem Spieler
- Wie eine typische Spielstunde auf win2day aussieht
- Was Werbung „ohne Einzahlung“ gegenüber echtem Spielgeld verschiebt
- Die kommende Gesetzesnovelle – was sie praktisch macht
- Was ein Spieler aus dieser Seite mitnehmen sollte
- Bandbreite statt Zahl – was die Limits im Spielalltag bedeuten
- Was 20 Freispiele auf win2day kosten könnten, wenn sie als Werbeangebot auftauchen
- Häufige Fragen
Ranking: Zehn Anbieter, die österreichische Spieler treffen – und ihre Lizenzlage
Die folgende Übersicht zeigt zehn Marken, die in Österreich auf dem Markt sichtbar sind. Nur eine davon besitzt die Konzession für Online-Glücksspiel nach dem Glücksspielgesetz. Bei den übrigen neun hängt der Spielerschutz an einer ausländischen Lizenz, an fehlender Aufsicht oder an einer Gerichtsentscheidung, die das Angebot für österreichische Wohnsitznehmer unzulässig macht. Die Tabelle führt diese Reihenfolge nicht als Wertung, sondern als Karte dessen, was ein österreichischer Spieler tatsächlich vorfindet.

| Anbieter | Status in Österreich | Österreichische Gerichtsakte | Bonuspaket mit 20 Freispielen ohne Einzahlung |
|---|---|---|---|
| Win2day | Konzession für Online-Glücksspiel nach § 12a GSpG | keine relevant | kein Bonuscode, kein Werbeangebot mit 20 Freispielen ohne Einzahlung ausgewiesen |
| bet-at-home | keine Konzession | OLG Linz und OGH zu Verlusten aus Online-Roulette | – |
| bet365 | keine Konzession | keine dokumentierte österreichische Entscheidung zu Gunsten des Spielers belegt | – |
| Betway | keine Konzession | keine dokumentierte österreichische Entscheidung zu Gunsten des Spielers belegt | – |
| Mr Green | keine Konzession | OGH-Verurteilung 13. April 2022 zu Gunsten eines Spielers | – |
| bwin | keine Konzession | OGH-Urteil 25. Juni 2021 zu Gunsten einer Spielerin | – |
| LeoVegas | keine Konzession | keine dokumentierte österreichische Entscheidung zu Gunsten des Spielers belegt | – |
| Tipp3 | keine Online-Casino-Konzession (Sportwetten-Marke der Österreichischen Lotterien) | keine relevant | – |
| Tipico | keine Konzession | keine dokumentierte österreichische Entscheidung zu Gunsten des Spielers belegt | – |
| Lottoland | keine Konzession | keine dokumentierte österreichische Entscheidung zu Gunsten des Spielers belegt | – |
Die letzte Spalte fällt absichtlich kurz aus. In Österreich bietet der einzige konzessionierte Anbieter von Online-Glücksspiel zurzeit keine zwanzig Freispiele ohne Einzahlung als Standardangebot aus, und kein anderes Casino auf der Liste besitzt die Berechtigung, österreichische Spieler mit einem solchen Bonus zu werben. Damit kollidieren zwei Dinge: das Versprechen einer Werbeanzeige und der rechtliche Rahmen. Was nach einer harmlosen Drehung aussieht, ist bei den meisten Anbietern dieser Tabelle ein Vertrag, den ein Gericht bereits aufgehoben hat. Die einzelnen Marken werden in den nächsten Abschnitten auseinandergehalten.
Win2day – das einzige konzessionierte Angebot
Win2day.at ist die einzige Plattform in Österreich, an der ein Spieler legal an elektronischen Lotterien – und damit an Slots und Live-Casino-Spielen im Internet – teilnehmen darf. Die Konzession hält die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H., Firmenbuchnummer FN 54472 g, mit Sitz am Rennweg 44, 1038 Wien. Die Konzession läuft bis 30. September 2027.

Der Betrieb unter dem Glücksspielgesetz bedeutet, dass jedes Spiel – auch ein mit Werbung beworbenes Freispiel – unter Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen steht, dass Limits, Selbstsperre und Identitätsprüfung vom Anbieter eingefordert werden müssen und dass die Spielteilnahme erst ab 18 Jahren zulässig ist. Wer auf win2day spielt, bewegt sich innerhalb des abgesicherten Bereichs. Wer nicht auf win2day spielt, bewegt sich außerhalb.
bet-at-home – Urteil mit halber Million Verlust
Im Verfahren eines Spielers gegen bet-at-home ging es um rund 950.000 Euro Online-Roulette-Verluste, die seit einem 2011 begonnenen Verfahren streitig waren. Das Oberlandesgericht Linz entschied zugunsten des Spielers, der Oberste Gerichtshof verwies die Sache anschließend mehrfach an die erste Instanz zurück. Das Verfahren zieht sich weiter. Es ist eine der größten Auseinandersetzungen zwischen einem österreichischen Wohnsitznehmer und einem ausländischen Anbieter, aber bei weitem nicht die einzige.
bet365 – Gibraltar-Lizenz, keine österreichische Konzession
Hillside (Gibraltar) Ltd betreibt bet365, mit Sitz Unit 1.1, First Floor, Waterport Place, 2 Europort Avenue, Gibraltar. Die Remote-Glücksspiellizenzen aus Gibraltar tragen die Nummern RGL Nr. 76, 78, 129 und 130. Diese Lizenzen decken auch das Casino- und das Sportangebot ab, das auf der Plattform läuft. In Österreich decken sie nichts ab.
Betway – britische Lizenz, maltesische Anschrift
Betway Limited hat den Sitz 9 Empire Stadium Street, Gzira, GZR 1300, Malta. Bei der britischen Gambling Commission steht das Unternehmen unter der Kontonummer 39372 mit aktiven Fernglücksspiel-Lizenzen für Casino und für General Betting Standard. Was diese Lizenzen in Großbritannien abdecken, decken sie in Österreich nicht ab.
Mr Green – Schuldspruch 13. April 2022
Ende 2021 wurde Mr Green in Österreich dazu verurteilt, einem im Land wohnhaften Spieler die verlorenen Einsätze zurückzuzahlen, weil der Anbieter über keine österreichische Glücksspielkonzession verfügte. Die Berufung von Mr Green blieb erfolglos; die Verurteilung wurde am 13. April 2022 rechtskräftig. Für österreichische Spieler bedeutet das: Wer bei Mr Green spielt, hat kein Vertragsverhältnis, das hier Bestand hat.
bwin – Schuldspruch nach OGH-Urteil 25. Juni 2021
Der Oberste Gerichtshof entschied am 25. Juni 2021, dass Spielverträge mit unlizenzierten Online-Glücksspielanbietern nichtig sind. Eine Frau aus dem Burgenland erhielt daraufhin von ElectraWorks, der Gesellschaft hinter der Marke bwin mit Sitz in Gibraltar, rund 73.000 Euro Spielverluste zurück. Bwin gehört zu den Marken, deren österreichische Spieler die Wiederherstellung ihres Kontostands bereits vor Gericht durchgesetzt haben.
LeoVegas – keine österreichische Konzession
LeoVegas Gaming PLC hat seinen Sitz Level 7, Plaza Commercial Center, Bisazza Street, Sliema, SLM 1640, Malta. Bei der britischen Gambling Commission steht das Unternehmen unter der Kontonummer 39198 mit Lizenzen für Bingo, Casino und General Betting Standard. In Österreich gilt keine dieser Lizenzen.
Tipp3 – Sportwetten, kein Online-Casino
Hinter Tipp3 steht die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H., eingetragen im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien unter FN 196645i, mit derselben Adresse Rennweg 44, 1038 Wien wie die Österreichische Lotterien. Die Marke Tipp3 steht für Sportwetten, die nach dem Wettgesetz der Länder bewilligt sind. Online-Casino-Spiele sind dort nicht zu finden – wer Online-Glücksspiel der Konzessionsgruppe spielt, landet bei win2day.
Tipico – maltesische Gesellschaft, keine österreichische Konzession
Tipico Group Ltd. ist eine Gesellschaft maltesischen Rechts mit Sitz Tipico Tower, Vjal Portomaso, STJ 4011, St. Julian’s, Malta, eingetragen bei der Malta Business Registry unter C75334. Für österreichische Wohnsitznehmer ist das Angebot an Online-Casino-Spielen genauso wenig konzessioniert wie bei den anderen Marken dieser Liste.
Lottoland – Gibraltar-Lizenz, keine österreichische Konzession
Lottoland wird von EU Lotto Ltd betrieben, mit Sitz Office Suite A, Ocean Village Promenade, Gibraltar. Das Unternehmen hält die Lizenzen Betting RGL Nr. 066 und Gaming RGL Nr. 085, die auch die Marken Lottohelden und Sorte Online abdecken. Auch hier gilt: Gibraltar-Lizenz ist nicht österreichische Konzession.
Welche Marke für wen steht
Wer in Österreich wohnt und Online-Glücksspiel betreibt, hat nach dem Glücksspielgesetz nur eine konzessionierte Adresse: win2day. Wer dennoch bei einer der neun anderen Marken spielt, baut sich ein Vertragsverhältnis auf, das österreichische Gerichte nachweislich für nichtig erklärt haben. Die Werbeaussage „20 Freispiele ohne Einzahlung“ trifft auf das konzessionierte Angebot derzeit nicht zu, und auf den nicht konzessionierten Märkten steht sie außerhalb des österreichischen Rechtsrahmens. Damit bleibt eine inhaltliche Frage, was der Spieler überhaupt spielt, wenn er auf eine Werbung dieser Art antwortet.
Was Online-Glücksspiel in Österreich überhaupt ist
Online-Glücksspiel in Österreich bedeutet nach dem Glücksspielgesetz vor allem eines: elektronische Lotterien unter § 12a GSpG. Damit sind Glücksspiele im Internet gemeint, die nach festen Regeln ablaufen, deren Ergebnis vom Zufall abhängt und deren Einsatz einen Geldwert hat – im öffentlich-rechtlichen Verständnis eine Lotterie in elektronischer Form. Roulette am Bildschirm, Slots, Poker im Internet und Live-Casino-Spiele am heimischen Computer fallen unter denselben Paragraphen. Die Konzession dafür hält die Österreichische Lotterien, der Betrieb läuft auf Win2day.at.
Wer in Österreich von Online-Casino spricht, meint in der Regel genau diesen Bereich: Slots, Tischspiele und Live-Dealer-Angebote, die von zu Hause aus aufgerufen werden. Das Glücksspielgesetz fasst sie gemeinsam mit Lotterien und Sportwetten unter einem Begriff, der Aufsicht unterworfen ist, und bündelt sie in einer einzigen Konzession für den Online-Bereich.
Wo 20 Freispiele ohne Einzahlung vorkommen – und wo nicht
Eine Werbung für „20 Freispiele ohne Einzahlung“ ist eine Werbung für ein bestimmtes Produkt: zwanzig Runden an einem Spielautomaten, ohne dass der Werbeadressat vorher Geld auf das Spielkonto zahlt. Das Produkt kann auf zwei Wegen entstehen:
- als Teil des Programms eines konzessionierten Anbieters, der mit Gratisdrehungen Aufmerksamkeit gewinnt und gleichzeitig an die Auflagen des Glücksspielgesetzes gebunden ist;
- als Teil des Programms eines nicht konzessionierten Anbieters, der mit Gratisdrehungen Neukunden akquiriert und an keine österreichische Aufsicht gebunden ist.
Im ersten Fall muss das Casino die Auflagen des § 12a GSpG einhalten – Limits, Spielzeit-Tracker, Selbstsperre, Auszahlung erst nach Identitätsprüfung. Im zweiten Fall entfällt dieser Rahmen, und ein österreichischer Spieler spielt außerhalb des Schutzes des Glücksspielgesetzes.
Bei der Marke win2day findet sich ein solches Werbeversprechen in den öffentlich zugänglichen Bedingungen aktuell nicht. Wer dort spielt, zahlt ein, identifiziert sich und nimmt unter den dort geltenden Limits teil. Die in der Werbung oft verkauften „Freispiele ohne Einzahlung“ beziehen sich auf Anbieter, die in Österreich nicht über die Konzession verfügen, an die Werbeadressaten im EU-Ausland gerichtet sind.
Warum Werbeschaltungen aus dem Ausland in Österreich nicht geschützt sind
§ 12a GSpG macht die Konzession für Online-Glücksspiel zum Monopol. Wer in Österreich wohnt und Online-Glücksspiel betreibt, kann sich nur an einen Anbieter halten, der die österreichische Konzession hält. Ein anderes Angebot – gleich ob hinter Malta-Lizenz, Gibraltar-Lizenz, Curaçao-Lizenz oder ohne Lizenz – ist gegenüber österreichischen Wohnsitznehmern unzulässig. Die Werbung eines ausländischen Casinos für „20 Freispiele ohne Einzahlung“ ist deshalb nicht nur eine Frage des Bonus, sondern zuerst eine Frage der Erlaubnis.
Die rechtliche Konsequenz dieser Erlaubnispflicht hat der Oberste Gerichtshof in mehreren Entscheidungen ausformuliert. Danach ist jeder Spielvertrag, den ein österreichischer Spieler mit einem nicht konzessionierten Anbieter schließt, nichtig – mit der Folge, dass beide Seiten das Empfangene zurückgewähren müssen und der Anbieter grundsätzlich auch ausgezahlte Gewinne zurückfordern kann. Auf der anderen Seite steht dem Spieler ein Rückforderungsanspruch zu: Was er verloren hat, kann er einklagen.
Im Fall eines Spielers, der gegen einen ausländischen Anbieter geklagt hatte, erklärte der Oberste Gerichtshof am 22. Juni 2021 unter der Geschäftszahl 1 Ob 229/20p, dass Spielverträge mit einem ausländischen Online-Casino unwirksam sind, weil in Österreich einzig win2day über eine gültige Lizenz für Internet-Glücksspiel verfügt. Der Kläger erhielt eine Million Euro zurück. Es ist die größte dokumentierte Rückforderung dieser Art – sichtbar gemacht, nicht durch Glück, sondern durch das österreichische Recht.
Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. Jänner 2026 (Rechtssache C-77/24, Wunner) stellt klar, dass bei grenzüberschreitenden Verträgen das Recht des Landes Anwendung findet, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für österreichische Spieler bedeutet das: das österreichische Recht, auch wenn der Anbieter in einem anderen EU-Staat sitzt.
Anbieter werben, Gerichte sprechen – die Lücke dazwischen
Zwischen Werbeversprechen und Gerichtsurteil liegt eine Lücke, in der sich der Großteil des Marktes abspielt. Wer in Österreich eine Werbung für „20 Freispiele ohne Einzahlung“ sieht, sieht sie in aller Regel von einem Anbieter, der in diesem Land keine Konzession besitzt. Wer dort spielt, läuft in eine der drei folgenden Konstellationen:
- Der Spieler gewinnt nichts und verspielt sein eigenes Geld. Die Aufsicht des österreichischen Glücksspielgesetzes greift nicht, eine Beschwerdestelle aufseiten des österreichischen Staates existiert für ihn nicht.
- Der Spieler gewinnt einen Betrag, den der Anbieter auszahlt. Da der Vertrag nichtig ist, kann der Anbieter den ausgezahlten Betrag grundsätzlich zurückfordern, jedenfalls solange keine österreichische Gerichtsentscheidung etwas anderes feststellt.
- Der Spieler verliert einen Betrag und klagt auf Rückzahlung. Der Oberste Gerichtshof und die Vorinstanzen geben ihm in mehreren dokumentierten Fällen Recht, allerdings brauchen diese Verfahren Zeit.
Der Preis von zwanzig Freispielen ohne Einzahlung auf einem nicht konzessionierten Markt ist also nicht der Einsatz – der ist null –, sondern das Risiko eines Vertrags, der nach österreichischem Recht nicht besteht, für den der Spieler aber trotzdem zahlt, wenn er verliert, oder von dem er profitiert, wenn er gewinnt und der Anbieter freiwillig auszahlt.
Wer verliert, kann sein Geld zurückfordern – mit Verzögerung
Die Frage, ob ein österreichischer Spieler verlorenes Geld zurückholen kann, ist nicht offen – sie ist höchstens unsicher im Zeitrahmen und im Ausgang des Einzelfalls. Was der Oberste Gerichtshof 2021 entschied, ist die Anwendung des österreichischen Glücksspielmonopols auf individuelle Verträge. Wer verloren hat und klagt, bekommt vor Gericht grundsätzlich Recht. Der Weg dahin dauert.
Im Verfahren gegen bet-at-home zieht sich die Auseinandersetzung seit 2011 hin. Das Oberlandesgericht Linz entschied zugunsten des Spielers, der Oberste Gerichtshof verwies die Sache anschließend mehrfach an die erste Instanz zurück. Ein Verfahren dieser Größe – rund 950.000 Euro Streitwert – ist kein Ausreißer mehr; es ist ein Beispiel für den Zeitaufwand, den eine Rückforderung bei einem ausländischen Anbieter bedeutet.
Bei Mr Green lief es schneller: Ende 2021 entschied das Gericht zugunsten eines in Österreich wohnhaften Spielers, am 13. April 2022 wurde die Verurteilung rechtskräftig. Bei bwin bekam eine Spielerin aus dem Burgenland rund 73.000 Euro nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 25. Juni 2021 zurück. Diese Verfahren enden mit einem Sieg des Spielers. Sie beginnen mit einer Anzeige, einer Klage und einer Wartezeit.
Was die Werbung „20 Freispiele ohne Einzahlung“ verschweigt, ist genau diese Wartezeit und genau diese Unwägbarkeit. Auf der einen Seite steht das Glücksversprechen einer Gratisdrehung, auf der anderen Seite die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren, das in Jahren misst.
Was die kommende Novelle des Glücksspielgesetzes ändern könnte
Am 4. August 2026 hat das Bundesministerium für Finanzen den Gesetzesentwurf zur Novelle des Glücksspielgesetzes der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt. Danach gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, vor deren Ablauf keine parlamentarische Beschlussfassung erfolgen kann. Was im Entwurf steht, ist noch kein Gesetz, aber eine Richtung:
- eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die an die Stelle der bisherigen Aufsicht durch das BMF tritt;
- offene Online-Lizenzen mit einer Laufzeit von fünf Jahren, ab 1. Oktober 2027.
Mit offenen Lizenzen verändert sich der Ausgangspunkt dieser Seite. Was bisher nur eine Konzession ist, könnten in den Folgejahren mehrere Lizenzen sein; die Werbung „20 Freispiele ohne Einzahlung“ hätte dann unter Umständen mehrere rechtmäßige Anlaufstellen in Österreich. Bis dahin gilt der aktuelle Rechtsrahmen, und die Konzession der Österreichischen Lotterien läuft bis 30. September 2027.
Zwei Dinge lässt der Entwurf offen: die konkreten Auflagen für Werbung und Boni, und die Frage, ob und in welcher Form nicht konzessionierte Anbieter in der Übergangsphase weiterhin österreichische Spieler adressieren dürfen. Beides entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Limits und Spielerschutz auf win2day – was tatsächlich auf dem Spiel steht
Wer auf win2day spielt, spielt innerhalb der Regeln, die das Glücksspielgesetz und der Anbieter selbst setzen. Diese Regeln greifen, bevor ein Spiel beginnt, und sie bestimmen, was ein Spieler überhaupt tun kann.
Einzahlungslimits nach Alter
Spielteilnehmer bis zum vollendeten 26. Lebensjahr können auf Win2day.at maximal 250 Euro pro Woche einzahlen. Das Limit wird jeden Freitag um 0:00 Uhr zurückgesetzt. Wer 26 Jahre oder älter ist, kann ein Standardlimit zwischen 1 Euro und 1.680 Euro pro Kalendermonat wählen. Ein Limit über 1.680 Euro monatlich ist möglich, setzt aber voraus, dass der Kontoinhaber mindestens 26 Jahre alt ist, keine aktive Einschränkung besteht, in den vorangegangenen 12 Monaten keine Einschränkung vorlag und das Konto verifiziert ist.
Eine Reduktion des Limits wirkt sofort. Eine Erhöhung erfordert eine Wartezeit von mindestens 24 Stunden; weitere Erhöhungen frühestens nach 7 Tagen. Das tägliche Spieldauer-Limit kann nur alle 72 Stunden erhöht werden.
Identitätsprüfung – wann sie eingreift
Die Identität eines Kontoinhabers wird auf Win2day.at über ID Austria, Online-Banking, Foto-Ident mit Chip oder Video-Ident online geprüft. Alternativ gibt es die Bestätigung offline an WINWIN-Standorten, in Kundencentern oder per Ident.Brief.
Die Identitätsprüfung ist zwingend vor der ersten Auszahlung, bei einer Limiterhöhung über 1.680 Euro monatlich sowie bei kumulierten Einzahlungen über 400 Euro ab 26 Jahren beziehungsweise über 250 Euro unter 26 Jahren. Wer unter 26 spielt, löst die Prüfung also schneller aus – bereits ab dem ersten Euro nach dem 250-Euro-Wochenlimit.
Pflicht: tägliches Spieldauer-Limit
Bei Win2day.at ist ein tägliches Spieldauer-Limit Pflicht und kann im Stundentakt individuell festgelegt werden. Das Limit ist Teil der Spielvorbereitung und wird vor dem Spiel gesetzt. Eine Erhöhung erfordert eine Wartezeit von 72 Stunden und ist daher nicht in der Hitze einer Spielsitzung möglich.
Werkzeuge: Spielpause, Selbstsperre, MENTOR
Eine Spielsperre auf Win2day.at kann für das gesamte Konto oder für einzelne Spielbereiche gesetzt werden. Sie wirkt sofort, ist nicht rückgängig zu machen und endet automatisch nach Ablauf der gewählten Frist. Die Spielpause ist die mildere Form; die Selbstsperre die stärkere. Beide stehen dem Spieler zur Verfügung, ohne dass er einen Grund angeben muss.
Das Tool MENTOR zeigt Kontoinhabern Informationen zu finanziellem und zeitlichem Spielverlauf, ermöglicht eine Selbsteinschätzung im Vergleich zu anderen Nutzern und gibt Tipps, ohne Einschränkungen durchzusetzen. MENTOR ist nicht die Aufsicht, sondern ein Instrument der Selbstbeobachtung – es schlägt nichts durch, was der Spieler nicht selbst will.
Die Playsponsible-Initiative ergänzt die Tools mit Informationen und begleitender Hilfe bei problematischem Spielverhalten. Sie ist keine Therapie, sondern eine Anlaufstelle für Hinweise und Begleitung.
Limits als Bandbreite – was es für ein Monatslimit kostet
Die Bandbreite der möglichen Limits ist groß und verdient eine eigene Betrachtung. Ein Monatslimit von 1 Euro ist auf Win2day.at formal wählbar, ein Monatslimit von 1.680 Euro ebenfalls – und dazwischen liegt der übliche Bereich, in dem ein erwachsener Spieler ohne besondere Voraussetzungen bewegt. Wer unter 26 spielt, hat stattdessen das Wochenlimit von 250 Euro als feste Obergrenze, unabhängig von der eigenen Wahl. Die Bandbreite zeigt das Design: Wer spielt, setzt vorher die Schwelle, an der er für den Rest der Woche nicht mehr einzahlen kann.
Der Preis dieses Designs liegt in der Frage, was es kostet, sich selbst zu begrenzen. Eine Erhöhung erfordert Wartezeit; eine Reduktion gilt sofort. Wer sich vorgenommen hat, mehr zu spielen, muss 24 Stunden warten, bis das Limit steigt, und 72 Stunden, bis die tägliche Spieldauer steigt. Der Mechanismus baut auf Verzögerung, nicht auf Verbot – er nimmt den Spieler ernst, in seiner eigenen Entscheidung zu spielen, aber er verlangsamt die Entscheidung, mehr zu spielen.
Werbung und „verantwortungsvoller Maßstab“
§ 56 GSpG schreibt der Werbung lizenzierter Anbieter einen „verantwortungsvollen Maßstab“ vor. Werbung, die diesen Maßstab verletzt, ist unzulässig. Eine fixe Zahl, ab der ein Bonus zu groß ist, kennt das Gesetz nicht – es definiert die Grenze qualitativ, nicht quantitativ. Werbung für unlizenzierte Anbieter ist nach dem Glücksspielgesetz ebenfalls verboten; Verstöße verfolgt der Staat gegenüber dem Anbieter, nicht gegenüber dem Spieler.
Was das praktisch heißt: Eine Werbung für „20 Freispiele ohne Einzahlung“ kann – gemessen am Maßstab des Gesetzes – zu viel versprechen, wenn sie Verlustfreiheit suggeriert; sie kann zu wenig sagen, wenn sie Limits, Spielzeitbegrenzung und Selbstsperre verschweigt; sie kann schlicht rechtswidrig sein, wenn der beworbene Anbieter keine österreichische Konzession hat. Die meisten Werbeschaltungen, die österreichische Spieler sehen, fallen in die dritte Kategorie.
Wer hilft, wenn das Spielen zur Belastung wird
Spielsuchthilfe ist die zentrale Anlaufstelle in Österreich. Die telefonische Beratung unter (01) 544 13 57 ist von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr erreichbar; persönliche Termine sind von Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr möglich. Wer in einer Krise ist, braucht keinen Anbieterwechsel, sondern eine Beratung. Die Nummer ist werktags besetzt, das Zeitfenster am Vormittag ist eng.
Ergänzend steht die Bundesstelle für Spielerschutz beim Bundesministerium für Finanzen nach § 1 Abs. 4 GSpG. Sie ist Aufsichtsstelle, keine Therapie. MENTOR und die Playsponsible-Initiative sind Anlaufstellen auf der Plattform selbst, die Spielpause und die Selbstsperre sind Werkzeuge, die ohne Begründung aktiviert werden können.
Einzahlungen und Auszahlungen auf win2day – die Mechanik dahinter
Für Einzahlungen akzeptiert Win2day.at Kreditkarten (Visa, MasterCard, Diners Club), EPS-Überweisung, Paysafecard, Google Pay, Apple Pay, PayPal und EuroBon. Kryptowährungen sind nicht im Angebot. Eine Einzahlung wird mit dem Status „Durchgeführt“, „In Bearbeitung“ oder „Abgelehnt“ versehen.
Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf das hinterlegte Auszahlungskonto mit einer IBAN aus dem Europäischen Wirtschaftsraum. Win2day.at weist Auszahlungen im Regelfall innerhalb eines Werktages an; danach dauert die Weiterleitung durch die Bank meist ein bis zwei weitere Werktage, sodass das Geld in der Regel nach zwei bis drei Werktagen am Bankkonto ist. Auszahlungslimits gibt es nicht – das gesamte Guthaben kann jederzeit ausgezahlt werden.
Ein- und Auszahlungen sind gebührenfrei. Vor der ersten Auszahlung muss die Identität eines Kontoinhabers positiv bestätigt sein – das ist nicht optional und nicht verhandelbar.
Was eine Auszahlung kostet – und was sie kostet, wenn sie scheitert
Wer auf Win2day.at auszahlt, zahlt nichts – keine Gebühr, kein Warten auf eine Mindestsumme, kein Limit, das eine Auszahlung blockiert. Wer hingegen bei einem nicht konzessionierten Anbieter auszahlt, hat keine dieser Sicherheiten. Die Mechanik „Auszahlung innerhalb eines Werktages“ ist eine Zusage der Österreichischen Lotterien und nicht der ausländischen Marken. Sie ist Teil der Konzession und nicht des Werbeversprechens.
Was eine Auszahlung kosten kann, ist Zeit. Eine bestätigte Identität steht vor der ersten Auszahlung; eine Wartezeit von 24 Stunden steht vor einer Limiterhöhung; eine IBAN aus dem EWR steht vor jeder Auszahlung. Wer diese Mechanik nicht kennt, kann sie als Reibung empfinden. Wer den Hintergrund kennt – das Glücksspielgesetz und die Spielsuchtprävention –, versteht sie als bewusste Verlangsamung.
Versteuerung von Gewinnen – was bleibt dem Spieler
Gewinne aus Glücksspielen sind bei privaten Spielern in Österreich in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig. Wer als Freizeitspieler einzieht, behält den Gewinn vollständig. Wer allerdings professionell spielt, kann als gewerblicher Einkünfte erzielender Spieler eingestuft werden – was die Frage zur steuerlichen Behandlung zu einer Frage des Einzelfalls macht. Die Glücksspielabgabe, die der Anbieter entrichtet, ist keine Spielersteuer.
Wer auf Win2day.at spielt, spielt damit sowohl regelkonform als auch abgabenkonform. Auf einem nicht konzessionierten Anbieter bleibt die steuerliche Frage formalisierbar, aber die rechtliche Grundlage des Spiels fehlt.
Wie eine typische Spielstunde auf win2day aussieht
Eine Sitzung beginnt mit der Anmeldung und dem Spielschutz-Setup: Tägliches Spieldauer-Limit im Stundentakt, Einzahlungslimit, gegebenenfalls eine Selbstsperre aktivieren. Wer unter 26 ist, hat das Wochenlimit von 250 Euro ohnehin gesetzt. Wer 26 oder älter ist, hat sein Monatslimit zwischen 1 Euro und 1.680 Euro selbst gewählt.
Die Einzahlung läuft über die in diesem Artikel beschriebenen Methoden, mit den drei genannten Statusmeldungen. Bei einer ersten Auszahlung kommt die Identitätsprüfung, online oder offline. Bei laufenden Spielen läuft MENTOR im Hintergrund und protokolliert Zeit und Geld.
Was das im Alltag bedeutet: Wer eine Stunde spielen will, hat eine Stunde Zeit – nicht mehr. Wer mehr will, wartet 72 Stunden. Wer eine Auszahlung will, hat sie in zwei bis drei Werktagen. Wer ein Problem vermutet, hat die Spielpause in einer Minute aktiviert. Wer ein Selbstwertproblem vermutet, ruft die Spielsuchthilfe zwischen 10.00 und 13.00 Uhr an.
Was Werbung „ohne Einzahlung“ gegenüber echtem Spielgeld verschiebt
Eine Werbung mit „20 Freispielen ohne Einzahlung“ verschiebt drei Dinge gegenüber echtem Spiel:
- den Einsatz von der Hand des Spielers auf das Marketingbudget des Anbieters. Der Spieler zahlt nichts, der Anbieter trägt die Kosten – aber nur, soweit das Werbeversprechen eingelöst wird;
- das Risiko vom Geld des Spielers auf den Mechanismus. Wo echtes Geld Einsatz und Verlust in einer Hand hält, trennt „ohne Einzahlung“ den Einsatz vom Verlust – aber nur scheinbar. Wer aus den 20 Freispielen einen Bonusgewinn macht, muss die Bedingungen dieses Bonusgewinns erfüllen, um ihn auszuzahlen. Die Bedingungen stehen in den Geschäftsbedingungen des Anbieters;
- die Schwelle vom echten Spiel zum Probierkonto. Wer mit zwanzig Freispielen anfängt, klickt sich in eine Spielmechanik ein, die nicht selbst bezahlt ist – und der Übergang zur ersten echten Einzahlung ist ein einziger Klick. Darin liegt die Mechanik solcher Werbung.
Das ist die Rechnung hinter dem Versprechen: Zwanzig Freispiele sind nicht geschenktes Geld, sie sind geschenkter erster Kontakt. Wer auf Win2day.at spielt, zahlt für diesen Kontakt sofort – mit Einsatz und Limit, mit Identitätsprüfung und Spielzeitbegrenzung –, aber auch ohne dass die Schwelle, Geld einzuzahlen, künstlich abgesenkt wird.
Die kommende Gesetzesnovelle – was sie praktisch macht
Was im Entwurf vom 4. August 2026 steht, lässt sich an drei Punkten festmachen:
- Die Aufsicht wechselt vom Bundesministerium für Finanzen zu einer unabhängigen Behörde.
- Online-Lizenzen werden ab 1. Oktober 2027 offen vergeben, mit einer Laufzeit von fünf Jahren.
- Die bisherige Konzession der Österreichischen Lotterien läuft Ende September 2027 aus – sie muss erneuert oder neu vergeben werden.
Was der Entwurf nicht macht, ist eine Lockerung der Werberegeln oder eine Aufhebung des Anbieterwechsels. Eine Werbung „20 Freispiele ohne Einzahlung“ wäre nach dem neuen Recht nicht automatisch zulässig, sondern müsste die Maßstäbe der neuen Aufsicht erfüllen. Auch der Mechanismus von Limits, Selbstsperre und Identitätsprüfung bleibt im Gesetz – und wird, nach dem Willen der Novelle, konsequenter durchgesetzt.
Was das für diese Seite konkret bedeutet: Bis Ende September 2027 ändert sich für österreichische Spieler im Alltag nichts – die Konzession läuft, Win2day.at ist die einzige legale Adresse, und die Regeln des Glücksspielgesetzes gelten wie bisher. Danach kann sich das Bild ändern.
Was ein Spieler aus dieser Seite mitnehmen sollte
Zwanzig Freispiele ohne Einzahlung kosten den Spieler, der sie annimmt, weniger Geld als ein echter Einsatz – aber sie kosten ihn die Übersicht darüber, was er spielt, wo er spielt und unter welchem Regime er spielt. Wenn er auf Win2day.at spielt, zahlt er für diese Übersicht mit Identitätsprüfung, Limit und Spielzeitvorgaben – das ist der Preis des geschützten Marktes. Wenn er auf einem anderen Anbieter spielt, zahlt er nichts an den österreichischen Staat, aber er riskiert ein Vertragsverhältnis, das nach dem Glücksspielgesetz nicht besteht und das er im Streitfall vor Gericht einklagen muss.
Die Werbung suggeriert ein Geschenk, das sie nicht ist. Sie verschiebt die Eintrittsschwelle und die Frage, wer das Spiel kontrolliert. Auf Win2day.at kontrolliert der Anbieter im Rahmen des Gesetzes; auf einem nicht konzessionierten Anbieter kontrolliert der Anbieter allein.
Wer bereits spielt und das Gefühl hat, dass es zu viel wird, hat mehrere Anlaufstellen: das tägliche Spieldauer-Limit als erster Schritt, die Spielpause als zweiter, die Selbstsperre als dritter, die Spielsuchthilfe unter (01) 544 13 57 als vierter. Das ist nicht die Reihenfolge einer Therapie, sondern die Reihenfolge von Werkzeugen, die alle in Reichweite liegen.
Wer noch nicht spielt, hat die Wahl, ob er unter den Regeln spielt, die das Glücksspielgesetz vorsieht – oder außerhalb. Die Regeln kosten kein Geld, sie kosten etwas an Komfort. Außerhalb gibt es diesen Komfort nicht und auch keinen Anspruch auf die Regeln.
Bandbreite statt Zahl – was die Limits im Spielalltag bedeuten
Auf Win2day.at gibt es kein fixes Einzahlungslimit, das für alle Spieler gleich ist. Stattdessen gibt es eine Bandbreite, deren Engen und Weiten vom Alter und von der Verifikation abhängen. Wer unter 26 spielt, hat eine fixe Obergrenze von 250 Euro pro Woche, die jeden Freitag um 0:00 Uhr zurückgesetzt wird – ohne Wahl, ohne Ausnahme. Wer 26 oder älter ist, wählt zwischen 1 Euro und 1.680 Euro pro Kalendermonat, mit der Möglichkeit, das Limit bis 1.680 Euro ohne weitere Voraussetzungen zu setzen. Wer darüber hinausgehen will, braucht die erfolgreiche Identitätsprüfung und ein Konto ohne aktive oder kürzliche Einschränkung.
Diese Bandbreite ist die Information, die hier zählt. Sie zeigt: Es gibt einen kleineren Spielraum für jüngere Spieler, einen mittleren für erwachsene Spieler ohne Verifikation, einen weiteren für erwachsene, verifizierte Spieler ohne Beschränkung. Die zugrunde liegenden Zahlen sind 250, 1.680 und die Schwelle von 400 Euro kumulierter Einzahlung, ab der die Identitätsprüfung ohnehin zwingend wird.
Was die Bandbreite praktisch macht: Ein Spieler kann sich mit 80 Euro im Monat genauso konzessioniert bewegen wie mit 1.600 Euro. Die Konzession fragt nicht nach dem Spielbudget, sondern nach der Spielweise. Wer wenig einzahlt, hat weniger im Monat; wer viel einzahlt, hat mehr im Monat – beide bleiben im rechtlichen Rahmen, solange das gewählte Limit gilt.
Die Bedingungen dieser Bandbreite sind strenger, als sie auf den ersten Blick wirken. Eine Erhöhung erfordert Wartezeit, eine Senkung gilt sofort. Wer das Limit am Montag hochfährt, kommt am Dienstag nicht erneut hoch – frühestens in 7 Tagen. Wer die Spielzeit hochfährt, kommt am nächsten Tag nicht erneut – frühestens in 72 Stunden. Die Mechanik ist nicht bestrafend, sondern verlangsamend: Sie gibt der Entscheidung, mehr zu spielen, eine Bremse.
Was 20 Freispiele auf win2day kosten könnten, wenn sie als Werbeangebot auftauchen
Sollte Win2day.at zu einem späteren Zeitpunkt ein Angebot mit 20 Freispielen ohne Einzahlung ausloben, würden die Regeln des Glücksspielgesetzes und der Konzession gelten. Dazu gehören:
- die Identitätsprüfung, bevor eine Auszahlung möglich ist;
- das tägliche Spieldauer-Limit im Stundentakt als Pflicht;
- das Wochenlimit von 250 Euro für Spieler unter 26 beziehungsweise das Standardlimit bis 1.680 Euro pro Monat für Spieler ab 26;
- die Steuerfreiheit der Gewinne für den Spieler;
- die Auszahlungsmechanik mit bis zu drei Werktagen.
Der „Preis“ dieses Angebots wäre vor allem Wartezeit – 24 Stunden für eine Erhöhung, 72 Stunden für eine Spielzeit-Erhöhung, drei Werktage für die Auszahlung. Wer diese Wartezeit akzeptiert, bewegt sich im Rahmen des Gesetzes. Wer sie nicht akzeptiert, bewegt sich aus dem Rahmen des Gesetzes – und damit zu einem Anbieter, dessen Konzession anderswo liegt.
Häufige Fragen
Welche Spielautomaten bieten 20 Freispiele an?
Das hängt vom Anbieter und vom Werbezeitraum ab. Auf Win2day.at sind Spielautomaten der Österreichischen Lotterien verfügbar; ein Standardangebot mit 20 Freispielen ohne Einzahlung ist in den öffentlich zugänglichen Bedingungen aktuell nicht ausgewiesen. Andere Anbieter werben mit 20 Freispielen ohne Einzahlung – diese Anbieter besitzen jedoch keine österreichische Konzession für Online-Glücksspiel nach § 12a GSpG, und die Werbung spricht deshalb nicht den österreichischen Markt im rechtlich geschützten Sinne an.
Welche Top Slots bieten 20 Freispiele?
Die Identifikation der „Top Slots“ hängt vom jeweiligen Anbieter ab und wird in dessen eigener Werbung festgelegt. Auf Win2day.at umfasst das Spielangebot eine vom Anbieter kuratierte Auswahl an Slots, deren konkrete Zusammensetzung sich mit dem Spielportfolio verändert. Ein pauschales Ranking „Top Slots mit 20 Freispielen in Österreich“ lässt sich aus den amtlichen Bedingungen des Glücksspielgesetzes nicht ableiten.
Ist „20 Freispiele ohne Einzahlung“ in Österreich legal?
Legal im Sinne des Glücksspielgesetzes ist Online-Glücksspiel in Österreich nur über einen konzessionierten Anbieter – und das ist derzeit ausschließlich Win2day.at. Bei allen anderen Anbietern, die mit 20 Freispielen ohne Einzahlung werben, fehlt diese Konzession. Der Oberste Gerichtshof hat am 22. Juni 2021 (1 Ob 229/20p) entschieden, dass Spielverträge mit solchen Anbietern unwirksam sind, weil in Österreich einzig win2day über eine gültige Lizenz für Internet-Glücksspiel verfügt. Damit fällt das Werbeversprechen in den Bereich unlizenzierter Angebote, gegen die österreichische Gerichte Spielern Rückforderungen zugesprochen haben.
Welcher Anbieter hat in Österreich eine Konzession für Online-Glücksspiel?
Die Konzession für Online-Glücksspiel nach § 12a GSpG hält die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H., betrieben unter der Marke Win2day.at. Die Konzession läuft bis 30. September 2027. Eine Novelle des Glücksspielgesetzes, deren Entwurf am 4. August 2026 der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt wurde, sieht ab 1. Oktober 2027 offene Online-Lizenzen mit fünfjähriger Laufzeit vor – bis dahin bleibt win2day die einzige konzessionierte Adresse.
Kann man Verluste bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession zurückfordern?
Ja – nach den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs aus 2021 ist der Spielvertrag mit einem nicht konzessionierten Anbieter unwirksam, und der Spieler kann seine verlorenen Einsätze grundsätzlich zurückfordern. Die Rechtssprechung ist in mehreren dokumentierten Verfahren bestätigt: Ein Kläger erhielt nach dem Urteil 1 Ob 229/20p vom 22. Juni 2021 eine Million Euro zurück, eine Spielerin aus dem Burgenland rund 73.000 Euro nach dem Urteil vom 25. Juni 2021, und Mr Green wurde mit Urteil vom 13. April 2022 rechtskräftig zur Rückzahlung an einen in Österreich wohnhaften Spieler verurteilt. Das Verfahren gegen bet-at-home zieht sich seit 2011 mit einem Streitwert von rund 950.000 Euro durch die Instanzen.
Welche Limits gelten bei win2day?
Auf Win2day.at gelten zwei altersabhängige Limits: Spieler unter 26 können maximal 250 Euro pro Woche einzahlen, das Limit wird jeden Freitag um 0:00 Uhr zurückgesetzt. Spieler ab 26 wählen ein Standardlimit zwischen 1 Euro und 1.680 Euro pro Kalendermonat. Eine Erhöhung über 1.680 Euro monatlich setzt Volljährigkeit ab 26, keine aktive oder in den letzten 12 Monaten liegende Einschränkung sowie eine erfolgreiche Identitätsprüfung voraus. Eine Reduktion des Limits wirkt sofort; eine Erhöhung erfordert mindestens 24 Stunden Wartezeit, weitere Erhöhungen frühestens nach 7 Tagen. Das tägliche Spieldauer-Limit ist Pflicht und kann nur alle 72 Stunden erhöht werden.
Erstellt von der Redaktion von „Casino Recht AT”.
