Impressum – Casino Recht AT
Gesetzestexte allein erklären noch keine Praxis; Casino Recht AT ordnet die Rechtslage von Online-Casinos für ein österreichisches Publikum ein.
Rechtlicher Rahmen in Österreich
Glücksspiel richtet sich nach dem Glücksspielgesetz (GSpG). Nur mit Bundeskonzession dürfen elektronische Lotterien angeboten werden, wozu auch das Online-Casinospiel zählt; die Aufsichtsfunktion nimmt das Bundesministerium für Finanzen (BMF) wahr. Diese Konzession hält derzeit die Österreichischen Lotterien mit win2day, sie läuft bis 2027; Casinos Austria AG betreibt landbasierte Spielbanken auf eigenen Konzessionen. Seit 2025 steht eine Reform mit weiteren Anbietern politisch zur Debatte, ein Beschluss dazu lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.
Jugendschutz und Spielersperren
Wer teilnehmen will, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben; konzessionierte Anbieter unterliegen der Pflicht zu Spielerschutzmaßnahmen, und eine Selbstsperre — von 24 Stunden bis unbefristet — kann jede Person selbst auslösen, wirksam ab Einrichtung des gesperrten Kontos.
Blattlinie
Diese Seite ist eine informierende Publikation über die Rechtslage von Glücksspiel im Internet. Diese Seite veranstaltet kein Spiel, nimmt keinen Einsatz an, führt kein Spielerkonto, vermittelt keinen Vertrag und übernimmt keine Rechtsvertretung; ihre Beiträge ordnen Sachverhalte lediglich ein, weder als Empfehlung zu spielen noch als Aufforderung zu klagen.
Angaben zum Medieninhaber
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Haftung und Urheberrecht
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Hilfe bei problematischem Spielverhalten
In Österreich steht anonyme, kostenfreie Beratung offen; dazu zählen die Spielerschutz-Hotline 0800 202 304 sowie die Spielsuchthilfe mit persönlicher und Online-Beratung und eigenen Beratungsstellen in jedem Bundesland.
